sind dreirädrige sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 ccm bei einer Nennleistung von höchstens 4 kW. Bei vierrädrige Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen (ohne Masse der Batterie bei Elektrofahrzeugen). |
Anmeldealter: 15 1/2 Jahre | Einschluss von Klassen: Keine |
Vorbesitz einer Klasse: Nein | Ärztliche Untersuchung: Nur Sehtest |
Sonderfahrten in der praktischen Ausbildung entfallen |