Führerscheinklasse S    

sind dreirädrige sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 ccm bei einer Nennleistung von höchstens 4 kW. Bei vierrädrige Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen (ohne Masse der Batterie bei Elektrofahrzeugen).

Anmeldealter:
15 1/2 Jahre
Einschluss von Klassen:
Keine
Vorbesitz einer Klasse:
Nein
Ärztliche Untersuchung:
Nur Sehtest

Sonderfahrten in der praktischen Ausbildung entfallen