Prüfung

Die theoretische Prüfung kann nach Absolvierung des vorgeschriebenen Theorieunterrichtes bei der zuständigen Prüfungsstelle abgelegt werden.
Sie kann frühestens drei Monate vor erreichen des Mindestalters abgelegt werden, wenn der Prüfungsauftrag vorliegt und die theoretische Vorprüfung eine Prüfungsreife nachwies.

Die praktische Prüfung wird unter Begleitung von unseren Fahrlehrer mit dem Fahrschüler am zuständigen Prüfungsort durchgeführt.
Sie kann vier Wochen vor erreichen des Mindestalters absolviert werden. Die Aushändigung des Führerscheines erfolgt mit erreichtem Mindestalter.