Die theoretische Prüfung kann nach Absolvierung des vorgeschriebenen Theorieunterrichtes bei der zuständigen Prüfungsstelle abgelegt werden. Sie kann frühestens drei Monate vor erreichen des Mindestalters abgelegt werden, wenn der Prüfungsauftrag vorliegt und die theoretische Vorprüfung eine Prüfungsreife nachwies. |