sind Kraftwagen im Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg, aber nicht mehr als 12 t, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht schwerer als die Leermasse des Zugfahrzeuges ist. |
Anmeldealter: 17 1/2 Jahre | Einschluss von Klassen: BE |
Vorbesitz einer Klasse: Klasse B | Ärztliche Untersuchung: Ja, bis zur Vollendung des 50 Lebensjahres, nach Ende des 45 Lebensjahres für 5 Jahre, bei Ersterteilung und jeder Verlängerung Gesundheits-Check und Augenuntersuchung |
Sonderfahrten in der praktischen Ausbildung: 3 Überlandfahrten .zu á 45 Minuten 1 Autobahnfahrt zu á 45 Minuten 1 Nachtfahrt .... zu á 45 Minuten |