sind Kraftwagen entsprechend der Führerscheinklasse B. Nach bestandener Fahrprüfung mit 17 Jahren, erhält der Fahranfänger eine Fahrberechtigung der Klasse B, womit er in Begleitung eines Vormundes bis zum vollendeten 18 Lebensjahr fahren darf. |
Anmeldealter: 16 1/2 Jahre | Einschluss von Klassen: L und M |
Vorbesitz einer Klasse: Nein | Ärztliche Untersuchung: Nur Sehtest |
Begleitperson: - Eine Einweisung von 90 Minuten in der Fahrschule - Mindestens 5 J. im Besitz der Kl. B oder die alte Kl. 3 - Mindestalter 30 Jahre - Fahrpraxis auf Pkw |
Sonderfahrten in der praktischen Ausbildung: 5 Überlandfahrten .zu á 45 Minuten 4 Autobahnfahrten zu á 45 Minuten 3 Nachtfahrten .... zu á 45 Minuten |