sind Krafträder ("Leichtkrafträder") bis 125 ccm, maximal 11 kW Nennleistung und maximal 80 km/h für 16- bis 17jährige; ohne Beschränkung der Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit ab 18 Jahre.
Anmeldealter: 15 1/2 Jahre
Einschluss von Klassen: M
Vorbesitz einer Klasse: Nein
Ärztliche Untersuchung: Nur Sehtest
Sonderfahrten in der praktischen Ausbildung: 5 Überlandfahrten .zu á 45 Minuten 4 Autobahnfahrten zu á 45 Minuten 3 Nachtfahrten .... zu á 45 Minuten